Naturheilkunde und Kompetenz gehören zusammen
Seit zwei Jahren erlaubt das neue Gesundheitsgesetz, dass im Kanton Luzern jedermann eine Praxis für Naturheilkunde eröffnen kann. Eine fundierte Ausbildung wird nicht mehr gefordert. Auch die persönliche Vorgeschichte des Praxisbetreibers bleibt seitens der Behörde ungeklärt. Die Bürger/innen seien mündig genug, die «Guten» von den «Bösen» unterscheiden zu können, und der liberalisierte Markt werde es schon richten. Eine derartige Argumentation ist einmalig im Bereich der Gesundheitsberufe und schwierig nachzuvollziehen. Gerade bei Menschen mit fortgeschrittenen Krankheitssymptomen, mehr noch bei Behandlungen mit Instrumenten und Apparaten ist eine kompetente und verantwortungsvolle Urteilskraft notwendig. Diese wird auch benötigt, um seine eigenen fachlichen Grenzen zu erkennen und bei Bedarf die Ratsuchenden an geeignete Stellen weiterleiten zu können. Wir erachten es als äusserst problematisch, wenn fachliche Kompetenz und Qualität dem freien Markt geopfert werden. Naturheilkunde ist keine Handelsware, schliesslich geht es um das höchste menschliche Gut: die Gesundheit.
All jene 85 Prozent der Prämienzahler, die Zusatzversicherungen für naturheilkundliche Leistungen besitzen, haben zudem Anrecht auf eine sichere Betreuung, die hohen Qualitätsansprüchen genügt. An der Gewährleistung dieses Schutzes seiner Bürger muss sich der Staat beteiligen - wie bei allen andern Berufen des Gesundheitswesens.
Regula Romano, Ueli Schällebaum,Beatrice Stutz,Peter Stutz, Mitglieder des Vereins Ja zur Luzerner Naturheilkunde

