«Kassensturz» 03.06.2009 07:54

«Gefährlicher» Kater: 480 Franken Busse

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Darf nun sein Revier nicht mehr erkunden: Kater Bingo. (Bild Kassensturz/SF)

Darf nun sein Revier nicht mehr erkunden: Kater Bingo. (Bild Kassensturz/SF)
Darf nun sein Revier nicht mehr erkunden: Kater Bingo. (Bild Kassensturz/SF)

Vorschau Darf nun sein Revier nicht mehr erkunden: Kater Bingo. (Bild Kassensturz/SF)

Bingo hat eine Nachbarin angegriffen. Nun darf der 13-jährige Luzerner Kater nicht mehr nach draussen gehen – es liegt eine Strafverfügung gegen ihn vor.

Ana Devito, Besitzerin des kastrierten Katers, staunte nicht schlecht, als sie Mitte April dicke Post vom Amtsstatthalteramt Luzern hat. Es handelt sich um eine Strafverfügung: Sie habe sich schuldig gemacht «des Haltens eines gefährlichen Tieres, des mehrfachen Angriffs auf Katzen und Personen», wird in der am (gestrigen) Dienstagabend ausgestrahlten «Kassensturz»-Sendung aus dem Schreiben zitiert. Eine Nachbarin hatte Bingo angezeigt, nachdem er sich mit ihrer eigenen Katze gestritten hatte. Die Nachbarin ging dazwischen, wurde angegriffen und verletzt. Das hat für Bingo nun Konsequenzen: Er darf nicht mehr aus dem Haus. Und die Anzeige kann auch nicht zurückgezogen werden, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt, wie es weiter heisst.

Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der «Stiftung für das Tier im Recht» wundert sich – schliesslich sei gar nicht abgeklärt worden, ob der Kater tatsächlich speziell aggressiv sei. «Kassensturz»-Rechtsexpertin Doris Slongo findet, dass sich die Nachbarin im Klaren hätte gewesen sein müssen, dass sich bei der Einmischung in einen Katzenkampf verletzten könnte. Zudem könne ein Katzenhalter nicht automatisch für Schäden haftbar gemacht werden, die sein Tier etwa auf einem Nachbarsgrundstück verursache.

scd

Der «Kassensturz»-Beitrag:

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