Zwei Tempobolzer kommen ungeschoren davon
Dem Obwaldner Kantonsgerichtspräsidenten II, Guido Cotter, war es «nicht ganz wohl», als er den Besitzer von zwei Motorrädern und dessen Sohn mangels Beweisen vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung freisprechen musste. «Es ist auch kein einstimmiges Urteil des Gerichts, sondern ein Mehrheitsentscheid», ergänzte Cotter. Freisprüche gabs deshalb, weil den Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie am 30. April 2005 wirklich die rasenden Töfffahrer am Brünig gewesen waren.
Um «netto» 66 km/h zu schnell
Das Radargerät hatte die beiden hintereinander fahrenden Motorräder auf der Strasse von Lungern auf den Brünig mit je 150 km/h erfasst. Erlaubt waren dort 80 km/h. Nach Abzug der Toleranz verblieb eine Geschwindigkeitsüberschreitung von je 66 km/h.
Eindeutig konnte die Polizei aufgrund der Kontrollschilder auf dem Radarbild den Halter der Motorräder im Kanton Luzern eruieren. Die beiden mit Helm und Motorradfahrerbekleidung ausgestatteten Lenker liessen sich dagegen auf den von hinten aufgenommenen Bildern nicht identifizieren.
«Martin» und «Wolfgang»
Deshalb hielt sich die Polizei an den Motorradhalter. Der heute 55-jährige Mann wurde im Rahmen der Rechtshilfe auf einem Polizeiposten im Kanton Luzern durch einen Luzerner Polizisten befragt. Dabei gab der Töffbesitzer zu Protokoll, er sei am fraglichen Tag nicht mit dem Motorrad gefahren. Er habe während des ganzen Tages im Garten gearbeitet.
An diesem Samstag hätten ihn aber zwei deutsche Kollegen, ein Martin und ein Wolfgang, besucht. Er habe sie vor einigen Jahren auf einer Ferienreise in Italien kennen gelernt. Seither besuchten sie ihn jedes Jahr etwa zweimal. Den Nachnamen der beiden kenne er nicht; er glaube, sie wohnten im Raume Frankfurt, die Adresse wisse er nicht.
Robert Hess
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Freitag in der Neuen Obwaldner Zeitung.
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