Ob-/Nidwalden 04.02.2008 05:41

Wie kann Polizei Töffraser fassen?

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Die für Töfffahrer vorgeschriebenen Helme machen diese schwer identifizierbar. (Bild Eveline Bachmann/Neue OZ)

Die für Töfffahrer vorgeschriebenen Helme machen diese schwer identifizierbar. (Bild Eveline Bachmann/Neue OZ)
Die für Töfffahrer vorgeschriebenen Helme machen diese schwer identifizierbar. (Bild Eveline Bachmann/Neue OZ)

Vorschau Die für Töfffahrer vorgeschriebenen Helme machen diese schwer identifizierbar. (Bild Eveline Bachmann/Neue OZ)

Ein Fall von zwei schnellen Töfffahrern beschäftigt Polizei und Justiz: Die beiden Luzerner waren in Obwalden geblitzt worden, konnten aber mangels Beweisen nicht verurteilt werden, weil sie Helme trugen.

Polizeikorps in Ob- und Nidwalden sowie Luzern betonen, dass es sehr aufwändig wäre, wenn man Töfffahrer in jedem Fall zweifelsfrei identifizieren wollte. Denn dafür müsste man Kontrollen mit Anhaltestellen durchführen, und das brauche viel mehr Personal. 

Die Obwaldner Staatsanwältin Esther Omlin, die sich einen Weiterzug des Urteils des Obwaldner Kantonsgerichts überlegt, hofft, dass es trotz allem Einzelfälle bleiben. 

Robert Hess


Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Montag in der Neuen Ob- und Nidwaldner Zeitung

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