Strafuntersuchung gegen Lehrer in Altendorf
In 14 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da die ermittelten Straftaten soweit zurückliegen, dass deren Verjährung bereits vor Einreichung der Anzeigen eingetreten waren.
In zwei Fällen sind die dem Lehrer vorgeworfenen Verfehlungen noch nicht verjährt. Sie ereigneten sich in den Jahren 2003 und 2004. Der kantonale Untersuchungsrichter hat das Verfahren am 21. Februar 2008 zur Anklageerhebung wegen sexueller Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB) an die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz überwiesen.
Mit Blick auf die Unschuldsvermutung und die Persönlichkeitsrechte der Opfer können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden, wie das Verhöramt des Kantons Schwyz mitteilt.
scd
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