Auch Schwyzer Weine werden nun geschützt
Die Kantone müssen auf Geheiss des Bundes beim Wein Ursprungsbezeichnungen einführen. «Schwyz macht dies als einer der letzten Kantone», sagt Konrad Gmünder vom kantonalen Amt für Landwirtschaft. Der Schwyzer Regierungsrat hat eine neue Verordnung über den Weinbau erlassen. Darin regelt er für Weine die neue Ursprungsbezeichnung «AOC Schwyz». Diese Bezeichnung darf künftig auf Etiketten gedruckt werden, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Abkürzung steht für Appellation d’Origine Controlée. «Produktion und Herkunft des Weines werden für die Konsumenten damit transparent und nachvollziehbar», hält das kantonale Volkswirtschaftsdepartement fest.
Der mit «AOC Schwyz» bezeichnete Wein muss aus Trauben des Kantons Schwyz hergestellt worden sein. Und wird zusätzlich auf der Etikette die Lage des Rebbergs aufgeführt, müssen die Trauben auch aus dieser Lage stammen. Wird der Name der Gemeinde aufgeführt, müssen mindestens 60 Prozent des Weines aus Trauben dieser Gemeinde stammen.
Bert Schnüriger
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Freitag in der Neuen Schwyzer Zeitung.
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