Der Ohrbeisser muss eine Genugtuung zahlen
Es war eine wüste Szene, die sich die drei vor dreieinhalb Jahren auf einer Baustelle im Baarer Neufeldquartier geliefert haben. Beim Streit dabei waren zwei serbische Brüder und ein Chamer, dem am Ende ein Stück Ohr fehlte.
Inzwischen hat das Strafgericht den Fall beurteilt. Es verurteilt den älteren Bruder wegen versuchter und einfacher Körperverletzung. Beim Ohrbiss «handelte er in keiner Art und Weise aus einer Notwehrsituation heraus», so das Gericht. Der Inhaber einer Plattenleger-Firma sieht sich mit einer bedingten Strafe von 15 Monaten konfrontiert, von der eine Busse von 1000 Franken abgezogen werden. Etwas über 6000 Franken schuldet er zudem der Versicherung des Kontrahenten. Sein fünf Jahre jüngerer Bruder kommt mit einem Freispruch davon.
Auf der anderen Seite wurde auch der gebissene Chamer Frührentner verurteilt, wegen mehrfacher Drohung.
Chantal Desbiolles
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