Strafgericht 09.03.2010 05:00

Der Ohrbeisser muss eine Genugtuung zahlen

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(Symbolbild Corinne Glanzmann/Neue LZ)

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Vorschau (Symbolbild Corinne Glanzmann/Neue LZ)

Der 51-jährige Chamer und seine beiden Kontrahenten haben ihre Urteile erhalten. Einer von ihnen kommt straflos davon.

Es war eine wüste Szene, die sich die drei vor dreieinhalb Jahren auf einer Baustelle im Baarer Neufeldquartier geliefert haben. Beim Streit dabei waren zwei serbische Brüder und ein Chamer, dem am Ende ein Stück Ohr fehlte.

Inzwischen hat das Strafgericht den Fall beurteilt. Es verurteilt den älteren Bruder wegen versuchter und einfacher Körperverletzung. Beim Ohrbiss «handelte er in keiner Art und Weise aus einer Notwehrsituation heraus», so das Gericht. Der Inhaber einer Plattenleger-Firma sieht sich mit einer bedingten Strafe von 15 Monaten konfrontiert, von der eine Busse von 1000 Franken abgezogen werden. Etwas über 6000 Franken schuldet er zudem der Versicherung des Kontrahenten. Sein fünf Jahre jüngerer Bruder kommt mit einem Freispruch davon.

Auf der anderen Seite wurde auch der gebissene Chamer Frührentner verurteilt, wegen mehrfacher Drohung.

Chantal Desbiolles

Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Dienstag in der Neuen Zuger Zeitung.

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