Baar 11.03.2010 11:46

Baarer Firma lockt mit falschen Gewinnen

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Ausschnitt aus einer «Gewinn-Benachrichtigung» der Möven-Touristik AG. (Screenshot SLK)

Ausschnitt aus einer «Gewinn-Benachrichtigung» der Möven-Touristik AG. (Screenshot SLK)
Ausschnitt aus einer «Gewinn-Benachrichtigung» der Möven-Touristik AG. (Screenshot SLK)

Vorschau Ausschnitt aus einer «Gewinn-Benachrichtigung» der Möven-Touristik AG. (Screenshot SLK)

Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat beschlossen, dass ein Gewinnspiel der Möven-Touristik AG mit Sitz in Baar unlauter ist. Und dies ist nicht der erste Fall.

Bereits am 15. Juli 2009 hat die Dritte Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) beschlossen, dass Gewinnversprechen der Möven-Touristik AG unlauter seien. Trotz der Beanstandung hat die betroffene Firma weiterhin genau die gleichen, beanstandeten Gewinnversprechen versendet, heisst es in der Sanktion 188/09 der SLK.

Die Firma betitelt ihre Schreiben mit «Letzter Termin zur Entgegennahme Ihres Gewinns» und nennt «namhafte Geldpreise» die ausbezahlt werden sollen, wie die SLK schreibt. Ob und was der Adressat gewonnen hat, bleibe aber unklar, weshalb das Gewinnspiel unlauter sei.

Firma exisitert gar nicht
Die Adressaten der Gewinnmitteilung wurden sehr wahrscheinlich entgegen der Behauptung in der Mitteilung nicht bereits früher kontaktiert, schreibt die SLK weiter. «Solche falschen Behauptungen sind als unlautere aggressive Verkaufsmethode bei der Bewerbung eines Gewinnspiels zu werten», heisst es.

Zudem kommt die SLK zum Schluss, dass die «‹Möven Touristik› gemäss Abklärungen keine tatsächlich existierende Firma» sei. Weil aber sämtliche Unternehmen im Geschäftsverkehr die im Handelsregister eingetragene Firmenbezeichnung vollständig und unverändert benutzen müssen, hat die «Möven Touristik» auch dagegen verstossen. 

Als Folge dieser wiederholten Verstösse veröffentlichte nun die SLK ihren Entscheid.

ana

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