Vandalismus 16.03.2010 17:29

Stadt Zug prüft Alkoholverbot in allen Badis

x

Impression aus der Badi Seeliken. (Archivbild Werner Schelbert/Neue ZZ)

Impression aus der Badi Seeliken. (Archivbild Werner Schelbert/Neue ZZ)
Impression aus der Badi Seeliken. (Archivbild Werner Schelbert/Neue ZZ)

Vorschau Impression aus der Badi Seeliken. (Archivbild Werner Schelbert/Neue ZZ)

Das Konsumieren und Mitbringen von Alkohol in der Stadtzuger Badeanlage Seeliken ist ab sofort verboten – wegen Vandalenakten und Littering. Eine Ausweitung wird geprüft.

Mit dieser Massnahme reagiert der Stadtrat auf die Vandalenakte in der Seeliken und in der Altstadt in der Nacht vom Samstag/Sonntag, 27./28. Februar, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Andreas Bossard, Chef des Departements Soziales, Umwelt und Sicherheit, zufolge hätten Jugendliche in dieser Nacht unter anderem Blumenstöcke und Briefkästen beschädigt – der Schaden belaufe sich auf mehrere tausend Franken. Die Täter, die zwar von Zeugen gesehen, aber nicht identifiziert werden konnten, seien nach wie vor nicht erwischt worden.

Wie der Stadtrat weiter schreibt, wolle man aber auch weiteren Verunreinigungen (Littering) in der Seeliken vorbeugen, die oft nach nächtlichen Zechereien anzutreffen seien. Zu Problemen führen gemäss Bossard vor allem Scherben zerbrochener Flaschen. Kontrolliert werden die Massnahme mit Securitas-Patrouillen, die bereits eingesetzt worden sind und schon während der vergangenen Saisons die Badeanlagen kontrollierten.

Da unter anderem der Konsum von Alkohol der Hauptgrund für Vandalenakte und Littering sei, wird der Stadtrat prüfen, ob das Alkoholverbot auch auf die anderen öffentlichen Badeanlagen der Stadt Zug ausgedehnt werden soll. Die Erfahrungen in der Badeanlage Seeliken würden dabei berücksichtigt. Eine Ausnahme für das Alkoholverbot gilt übrigens für den Gastwirtschaftsbetrieb der Seeliken und die dort verkauften Getränke. Aufgrund der Öffnungszeiten und dem Verkauf in Plastikbechern werden Bossard zufolge hier keine Probleme geortet.

scd

 Anzeige